Öffnungszeiten
Dienstag & Donnerstag | 10 - 18 Uhr |
Mittwoch | 14 - 19 Uhr |
Freitag | 14 - 18 Uhr |
Samstag | 10 - 13 Uhr |
Benutzungsordnung der Mediathek Neckarsulm
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat folgende Benutzungsordnung für die Mediathek und ihre Zweigstelle in Obereisesheim beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die Mediathek der Stadt Neckarsulm ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung, die der gesamten Bevölkerung dient. Sie kann von allen Personen benutzt werden, die in Neckarsulm oder der näheren Umgebung wohnen.
§ 2 Nutzungsgebühren
Für die Ausleihe von Medien benötigen die Benutzer einen gültigen Leserausweis. Die Jahresgebühr für einen Leserausweis beträgt 12.- €.
Alternativ kann ein Leserausweis für drei Monate zum Preis von 5 ,- € erworben werden.
Für Familien gibt es die Möglichkeit, einen Familienausweis zum Preis von 18,- € pro Jahr zu erwerben. Mit diesem Ausweis können beide Ehepartner sowie alle nicht volljährigen Kinder die Mediathek nutzen. Für Inhaber des Landesfamilienpasses beträgt die Gebühr für einen Familienausweis 9,- € pro Jahr.
Von der Gebühr ausgenommen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Gebühr wird bei der ersten Ausleihe fällig.
§ 3 Leseranmeldung
Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Die Anmeldenden haben sich über ihre Person und Wohnung auszuweisen.
Mit der Anmeldung erklären sich die Benutzer einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Daten für Verwaltungszwecke erfasst, genutzt, gespeichert und verarbeitet werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Mit der Einverständniserklärung übernehmen die Erziehungsberechtigten die Haftpflicht für die Jugendlichen.
Jeder Leser erhält einen Leserausweis, der nicht übertragbar ist. Bei jeder Aus¬leihe und Rückgabe von Medien ist der Leserausweis vorzulegen.
Der Verlust des Ausweises ist der Mediathek unverzüglich mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr laut aktueller Gebührenordnung erhoben.
Wohnungswechsel und Veränderungen in den Personalien sind der Mediathek mitzuteilen.
Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Leser die Benutzungsordnung an.
§ 4 Ausleihe
Mit dem Leserausweis können Bücher und andere Medien entliehen werden. Der Leser verpflichtet sich, entliehene Medien schonend zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadensersatz zu leisten.
Die Benutzer verpflichten sich, die urheberrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Die Leihfrist beträgt für Bücher und MCs vier Wochen, für Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, Videos, DVDs und Spiele zwei Wochen. Pro Leser kann jeweils maximal 1 DVD und 1 Spiel entliehen werden. Die Leitung der Mediathek kann in Sonderfällen andere Leihfristen festsetzen bzw. die Anzahl der entleihbaren Medien begrenzen.
Die Leihfrist kann auf Antrag zweimal um 4 bzw. 2 Wochen verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. DVDs können nicht verlängert werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Rückgabe entliehener Medien über den Buchrückgabe-Kasten möglich. Der Einwurf erfolgt auf eigenes Risiko des Lesers und gilt als Rückgabe erst am Entleerungstag.
Bei verspäteter Rückgabe von Medien ist ein Versäumnisentgelt zu bezahlen und zwar ab der 2. Woche für jede angefangene Woche 1,- € pro Medium. Die wöchentliche Rückgabefrist richtet sich nach dem BGB.
Gibt ein säumiger Leser die entliehenen Medien trotz schriftlicher Mahnung nicht zurück, so werden ihm diese in Rechnung gestellt (Zeitwert), zuzüglich einem pauschalen Versäumnisentgelt von 10,00 € pro Medium.
Entliehene Medien können vorgemerkt werden. Hierfür wird pro Vormerkung eine Gebühr laut aktueller Gebührenordnung erhoben.
Wissenschaftliche Literatur, die nicht im Bestand der Mediathek vorhanden ist, kann über Fernleihe aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Hierfür wird eine Gebühr laut aktueller Gebührenordnung erhoben.
§ 5 Haftung
Die Mediathek haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch von entliehenen audiovisuellen und digitalen Medien entstehen. Dies betrifft Schäden an Dateien, Programmen und Hardware der Benutzer.
§ 6 Internet-Nutzung
In der Mediathek stehen öffentliche Internet-Zugänge zur Verfügung. Diese können von allen Personen mit einem gültigen Leserausweis genutzt werden. Die Nutzung ist für 30 Minuten pro Person und Tag kostenlos. Für längere Internet-Nutzung sowie für Ausdrucke wird eine Gebühr entsprechend der aktuellen Gebührenordnung erhoben.
Aus Gründen des Jugendschutzes ist eine Filter-Software installiert. Die Benutzer verpflichten sich, keine Seiten mit gewaltverherrlichenden, pornographischen und / oder rassistischen Inhalten aufzurufen.
Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration sind nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die Mediathek Schadensersatzansprüche vor.
§ 7 Kostenersatz für besondere Leistungen
Die Leitung der Mediathek wird ermächtigt, für die Bereitstellung von besonderen Leistungen (Kopien, Ausdrucke, Internet-Nutzung, Vormerkungen, Fernleihe u.a.) den Kostenersatz zu regeln. Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang.
§ 8 Hausordnung
Vor dem Betreten der Ausleihräume sind mitgebrachte Taschen in den Schlie߬fächern abzulegen. Die Schließfächer sind bis zur Schließung der Mediathek am selben Tag freizumachen.
Die Stadt Neckarsulm haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
In der Mediathek ist das Rauchen nicht gestattet. Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur im Lesecafé gestattet.
Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden) dürfen nicht mitgebracht werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 9 Ausschluß von der Benutzung
Leser, die die Ordnung stören oder gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können dauernd oder zeitweise von der Benut¬zung der Mediathek ausgeschlossen werden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Benutzungsanordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
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